Einkaufsbedingungen

1A Media GmbH, 01.12.2014

 

01. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der 1A MEDIA GMBH gelten nur für Verträge der 1A MEDIA GMBH mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (“Lieferant”).

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen der 1A MEDIA GMBH und dem Lieferanten richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird ausdrücklich widersprochen. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die 1A MEDIA GMBH in Kenntnis entgegenstehender oder von der 1A MEDIA GMBH Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferung vorbehaltlos annimmt.

(3) Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der 1A MEDIA GMBH gelten auch für künftige Verträge zwischen der 1A MEDIA GMBH und dem Lieferanten, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedürfte.

 

02. Vertragserklärungen

Alle Vereinbarungen, die zwischen der 1A MEDIA GMBH und dem Lieferanten bei Vertragsabschluss getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten und beiden Vertragspartnern zuzuleiten.

 

03. Preise, Zahlungsmodalitäten

(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Kaufpreis ist bindend.

(2) Die Zahlung erfolgt bis zum 30. Kalendertag des auf den Wareneingang bei der 1A MEDIA GMBH folgenden Monats.

(3) Sämtliche Zahlungen erfolgen nach Wahl der 1A MEDIA GMBH durch Übersendung von Verrechnungsschecks oder Überweisung auf Bank- oder Postscheckkonto. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Postabgangsstempel.

 

04. Lieferfrist, Lieferverzug

(1) Die in der Bestellung angegebene Lieferfrist ist bindend.

(2) Für die Einhaltung der Lieferfrist gilt der Tag des Eingangs der Ware am Bestimmungsort.

(3) Im Falle des Lieferverzugs ist die 1A MEDIA GMBH berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

05. Gewährleistung

(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen der 1A MEDIA GMBH ungekürzt zu.

(2) Der Lieferant sichert zu, dass die gelieferte Ware den für ihren Vertrieb und ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht und ihre Lieferung und vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Wareneingang.

 

06. Rügeobliegenheit

Die 1A MEDIA GMBH ist berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung zu erheben.

 

07. Abtretungsverbot

Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen die 1A MEDIA GMBH ohne deren schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten; die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt werden.

 

08. Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für die Zahlungen der 1A MEDIA GMBH ist Stuttgart.

(2) Erfüllungsort für Lieferungen des Lieferanten ist der Ort, an den er die Ware zu liefern hat.

 

09. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der 1A MEDIA GMBH und dem Lieferanten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Stuttgart / Baden-Württemberg oder nach Wahl der 1A MEDIA GMBH auch der Geschäftssitz des Lieferanten.

 

10. Speicherung von Daten

Im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallende Daten werden in Dateien gespeichert – Datenschutzerklärung.