AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1A Media GmbH Stand: 01.12.2014

 

01. Geltungsbereich

Das Vertragsverhältnis zwischen der 1A Media GmbH und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden, widersprechenden und ergänzenden Regelungen in den AGB`s des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden können nur dann Inhalt des Vertragsverhältnisses werden, wenn die 1A Media GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mündliche Nebenabreden sind, sofern sie nicht von der Geschäftsleitung bestätigt worden sind, unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen der 1A Media GmbH und dem Kunden, ohne dass es ihrer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedürfte. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

 

02. Vertragsschluss und Auftragsdurchführung

(1) Verträge mit der 1A Media GmbH kommen erst durch ausdrückliche Bestätigung durch die 1A Media GmbH zustande.

(2) Die 1A Media GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung vertraglich übernommener Leistungen Dritter zu bedienen.

 

03. Vergütung

Für Lieferungen und Leistungen der 1A Media GmbH gelten die jeweiligen Tagespreise bei Vertragsabschluß als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich andere Preise vereinbart worden sind. Die zur Erfüllung vertraglich übernommener Leistungen notwendigen Vorarbeiten (Glasmaster, Stamper, Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Probepressungen und Muster etc.) sind der 1A Media GmbH stets zu vergüten und verbleiben in deren Eigentum. Leistungen, welche nicht in den Preislisten der 1A Media GmbH genannt sind, sind gesondert zu vergüten. Das Bestimmungsrecht über die Höhe der Vergütung dieser Leistungen steht der 1A Media GmbH zu. Rechnungen gelten als vom Vertragspartner anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang schriftlich widerspricht. Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind der 1A Media GmbH die bezüglich des in Aussicht gestellten Vertrages entstandenen Kosten für vom Vertragspartner gewünschte Vorleistungen zu ersetzen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

04. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen auf Rechnungen der 1A Media GmbH haben innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.

(2) Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige dabei entstehende Kosten trägt der Vertragspartner der 1A Media GmbH.

(3) Werden Leistungen der 1A Media GmbH in Teilen erbracht, sind entsprechende Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Teilleistungen zu leisten, wenn die1A Media GmbH dies bei Vertragsschluss wünscht.

(4) Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind durch die Vertragspartner Verzugszinsen gemäß § 288 i.V.m. § 247 BGB in Höhe von mindestens 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(5) Die 1A Media GmbH ist berechtigt, die von ihnen zu erbringenden vertraglichen Leistungen von einer angemessenen vorherigen Sicherheitsleistung oder der Vereinbarung von Abschlagszahlungen abhängig zu machen.

(6) Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(7) Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

05. Lieferfrist

(1) Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Unruhen, Arbeitskämpfe, verzögerte Materiallieferungen durch Dritte etc.) angemessen.

(2) Lieferfristen, die der 1A Media GmbH gestellt werden, stellen keine Fixtermine dar. Der Vertragspartner bleibt auch nach Ablauf des Liefertermins zur Abnahme verpflichtet. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Überschreitung des Liefertermins sind ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden.

 

06. Gefahrtragung, Versand, Lagerkosten

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners der 1A Media GmbH. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Dies gilt auch, sofern die Ware von einem Ort versendet wird, der nicht mit den Betriebsstätten der 1A Media GmbH identisch ist. Ist vereinbart, dass der Vertragspartner die Waren abholt geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Waren mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner der 1A Media GmbH über.

(2) Die Wahl der Versandwege und Versandmittel obliegt der 1A Media GmbH.

(3) Die Verpackungs- und Versandkosten (Fracht und Porto) sowie die Zollgebühren werden durch die 1A Media GmbH gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen. Überschreiten diese Kosten/Gebühren einen Betrag von 100,00 € so kann die 1A Media GmbH verlangen, dass der Vertragspartner die Kosten/Gebühren vorab entrichtet.

(4) Für Waren (Materialien wie Filme, Datenträger sowie grafische Erzeugnisse und Fertigwaren etc.), die dem Vertragspartner gehören und für diesen von der 1A Media GmbH eingelagert werden, ist die 1A Media GmbH berechtigt, pro beanspruchten Palettensatz einen Betrag i.H.v. 100,00 € für den ersten Monat Lagerzeit zu berechnen. Dieser Betrag erhöht sich ab dem zweiten Monat um 50,00 € auf 150,00 € netto. Nach sechs Monaten ist die 1A Media GmbH berechtigt, diese Waren auf Kosten und Risiko des Vertragspartners an diesen zurückzuschicken oder auf Kosten des Vertragspartners freihändig zu veräußern und die erzielten Erlöse mit Forderungen der 1A Media GmbH zu verrechnen, sofern der Vertragspartner zuvor mit einer angemessenen Frist zur Abholung der eingelagerten Waren aufgefordert und deren freihändige Veräußerung angekündigt wurde. Ist eine Verwertung im freihändigen Verkauf nicht innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Veräußerungsankündigung möglich, so ist die 1A Media GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten des Vertragspartners zu entsorgen.

 

07. Abnahmeverzug

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm von der 1A Media GmbH angebotenen vertragsgemäßen Leistungen unverzüglich abzunehmen.

(2) Verweigert der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme oder erklärt er zuvor die von der 1A Media GmbH bereit gestellten vertragsgemäßen Leistungen nicht abnehmen zu wollen, kann die 1A Media GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

(3) Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann die 1A Media GmbH die mit dem Vertragspartner vereinbarte Vergütung ohne weiteren Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der 1A Media GmbH steht es frei, anstelle der vorstehend benannten Schadenspauschale den tatsächlich entstandenen Schaden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

(4) Der 1A Media GmbH ist es gestattet, innerhalb der Lieferfrist anstelle einer Lieferung mehrere Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist.

 

08. Gewährleistung

(1) Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel (auch Vollständigkeit) zu prüfen. Beanstandungen auf Grund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Benennung des behaupteten Mangels zu erheben. Der 1A Media GmbH ist eine Überprüfung der von dem Vertragspartner gerügten Mängel zu ermöglichen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit der Feststellung des Mangels.

(2) Sofern ein Teil der von der 1A Media GmbH gelieferten Waren mangelhaft ist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass Teilleistungen für den Vertragspartner nachweisbar ohne Interesse sind.

(3) Gewährleistungsansprüche gegenüber der 1A Media GmbH verjähren innerhalb von einem Jahr.

(4) Rügt der Vertragspartner Mängel an den Leistungen der 1A Media GmbH, so haben diese zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Hierzu ist der 1A Media GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Innerhalb dieser Frist ist die Anzahl der Nacherfüllungsversuche nicht begrenzt. Führt die Nacherfüllung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Erfolg oder wird sie nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist erbracht, kann der Vertragspartner Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllung von der 1A Media GmbH endgültig verweigert wird. Eine weitergehende Gewährleistung bzw. Schadensersatzhaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die 1A Media GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(5) Mehr- und Minderlieferungen von bis zu 10 % auf die von der 1A Media GmbH zu leistenden Liefermengen können nicht beanstandet werden und sind entsprechend zu vergüten.

(6) Die 1A Media GmbH trägt die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand nach einem anderen als dem ursprünglich vereinbarten Versandtort verbracht wurde.

 

09. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem leistenden Unternehmen der 1A Media GmbH sowie bis zur Gutschrift der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel im Eigentum der 1A Media GmbH. Bei einem Verbrauchsgüterkauf bleiben die gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich der Kaufpreisforderung im Eigentum der 1A Media GmbH.

(2) Alle Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der 1A Media GmbH aus der Geschäftsverbindung an die 1A Media GmbH abgetreten. Der Weiterverkauf im gewöhnlichen Geschäftsgang ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Vertragspartner von seinem Kunden Zahlung erhält oder sich seinerseits den Eigentumsübergang bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält. Nimmt der Vertragspartner Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der Saldo bis zur Höhe sämtlicher Forderungen der 1A Media GmbH aus der Geschäftsverbindung als abgetreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der 1A Media GmbH die Höhe und den Grund seiner Forderungen sowie die Drittschuldner aus dem Weiterverkauf zu benennen. Der Vertragspartner bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an die 1A Media GmbH abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet.

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

(4) Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist er auf Verlangen der 1A Media GmbH verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an die 1A Media GmbH bekannt zu geben sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen offen zu legen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

(5) Der 1A Media GmbH steht in Höhe ihrer Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in deren Besitz gelangten Materialien und der für Rechnung des Herstellers hergestellten Werkzeuge zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit den oben bezeichneten Gegenständen im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(6) Übersteigt der Wert der für die 1A Media GmbH bestellten Sicherheiten die Forderungen der 1A Media GmbH gegenüber dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung um 10 %, so hat die 1A Media GmbH die übersteigenden Sicherheiten freizugeben. Der Wert, der vom Vertragspartner gewährten Sicherheiten, bemisst sich dabei nach dem zum Zeitpunkt der Freigabeverpflichtung realisierbaren Wert des Sicherungsgutes.

(7) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner die 1A Media GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(8) Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

 

10. Haftung

Soweit nicht an anderer Stelle dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt, haftet die 1A Media GmbH für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausschließlich wie folgt:

(1) Die 1A Media GmbH haftet in voller Schadenshöhe, soweit ihnen oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die 1A Media GmbH nicht, es sei denn, der Schaden resultiert aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

(3) Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbare Schäden als Folge mangelhafter Produkte der 1A Media GmbH ist ausgeschlossen. Die vorstehend unter a) und b) getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

(4) Soweit eine Haftung der 1A Media GmbH begründet ist, ist sie in jedem Fall der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt die 1A Media GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen konnte.

 

11. Ausgangsmaterialien

(1) Notwendige Ausgangsmaterialien sind vom Vertragspartner entsprechend den Vorgaben der 1A Media GmbH frei Haus zu liefern. Bei Verlust oder Beschädigung der vom Vertragspartner gelieferten Ausgangsmaterialien haftet die 1A Media GmbH bei leichter Fahrlässigkeit lediglich für den Ersatz der beschädigten Ausgangsmaterialien, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 2.500,00 €. Die vorstehende betragsmäßige Begrenzung bei nur leichter Fahrlässigkeit gilt auch für die Fälle, in denen eine Sicherungskopie nicht vorliegt. Für normale Abnutzung oder Verschleiß an, vom Vertragspartner bereit gestellten Ausgangsmaterialien, haftet die 1A Media GmbH nicht.

(2) Bestehen auf Seiten der 1A Media GmbH Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit der vom Vertragspartner bereit gestellten Ausgangsmaterialien, so hat die 1A Media GmbH dies dem Vertragspartner anzuzeigen. Dieser hat umgehend Ersatz bereit zu stellen.

(3) Sofern vom Vertragspartner bereit gestellte Ausgangsmaterialien infolge von Elementarschäden (Feuer, Wasser, Sturm etc.) oder durch Handlungen/Unterlassungen von Dritten beschädigt werden oder abhanden kommen, erhält der Vertragspartner abweichend von § 11 (1) nur einen prozentual zu errechnenden Anteil an der von der 1A Media GmbH zu beanspruchenden Versicherungssumme. Dieser Anteil richtet sich nach dem Wert der vom Vertragspartner bereit gestellten Ausgangsmaterialien im Verhältnis zum Gesamtschaden sowie der darauf erhaltenen Versicherungsleistung. Dies gilt nicht, soweit der Versicherungsfall durch Handlungen der 1A Media GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

(4) Vom Vertragspartner bereit gestellte Ausgangsmaterialien sind nach Aufforderung durch die 1A Media GmbH zurückzunehmen. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Rücknahme nicht innerhalb von drei Monate nach Aufforderung nach, so ist ab Beginn des 4. Monats nach erfolgter Aufforderung entsprechend § 4. zu verfahren.

 

12. Haftungsfreistellung

Die 1A Media GmbH ist nicht für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte verantwortlich. Die 1A Media GmbH ist nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialien zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen, pornografischen oder einen sonstigen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. In derartigen Fällen ist die 1A Media GmbH berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten. Durch den Rücktritt entstandene Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Sofern die 1A Media GmbH von dritter Seite auf Grund der vom Vertragspartner gelieferten Ausgangsmaterialien schadensersatzpflichtig gemacht werden, hat der Vertragspartner die 1A Media GmbH von den geltend gemachten Ansprüchen freizustellen.

 

13. Rechte Dritter

(1) Sofern der Vertragspartner Rechte Dritter tangierende Ausgangsmaterialen für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte verfügt und dass auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die Vervielfältigung und/oder Verwertung des Materials entsprechend dem erteilten Auftrag einschränken oder ausschließen.

(2) Der Vertragspartner hat der 1A Media GmbH auf deren Verlangen die Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte nachzuweisen.

(3) Der Vertragspartner übernimmt alle durch die vertragsgegenständlichen Arbeiten ausgelösten gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten. Für die ggf. erforderliche GEMA-Meldung hat der Vertragspartner der 1A Media GmbH sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Vertragspartner stellt die 1A Media GmbH von sämtlichen Forderungen, Kosten, Auslagen, Schäden, Strafgelder etc. seitens Dritter wegen jeglicher Art von Verletzungen an deren Rechten frei und erstattet alle der 1A Media GmbH aus diesem Grunde anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung sowie alle Aufwendungen und Auslagen.

(5) Der Vertragspartner hat die 1A Media GmbH sofort darüber zu unterrichten, falls er eine Verletzung von Rechten Dritter feststellt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertragspartner davon Kenntnis erlangt, dass Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Rechten geltend machen.

(6) Die 1A Media GmbH ist berechtigt, die Identität und die Anschrift des Vertragspartners zum Zwecke der Nachprüfung und zum Schutz der Rechtinhaber gegenüber der BSA und IFPI offen zu legen sowie die Produkte der 1A Media GmbH mit einem SID Code zu versehen und Exemplare dieser Produkte der IFPI und BSA zur Verfügung zu stellen.

 

14. Schadensersatzansprüche

Hat die 1A Media GmbH gegenüber ihrem Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz, so beträgt die Höhe des Schadensersatzanspruches 15 % der Bruttoauftragssumme, sofern der Vertragspartner nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Übersteigen die Schadensersatzansprüche der 1A Media GmbH diese Pauschale ist eine Geltendmachung nicht ausgeschlossen.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der (teil-)unwirksamen Regelung am nächsten kommt und die (teil-)unwirksame Regelung zu ersetzen. Insbesondere bei Pauschalieren gilt, dass diese erhalten bleiben und lediglich der Umfang/Höhe der Pauschalierung dem rechtlich Zulässigem angepasst wird.

 

16. Anwendbares Recht / Gerichtsstandsvereinbarung

(1) Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

(2) Gerichtsstand ist Stuttgart.

(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der 1A Media GmbH und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart.

 

17. Speicherung von Daten

Im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallende Daten werden in Dateien gespeichert (Hinweis gemäß §33 BDSG).